Konditionen

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Anmelden können Sie sich / kannst Du Dich direkt bei mir (telefonisch oder per E-Mail). Dann können wir gerne einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.

Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG)
Die psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis werden seit dem 1. Juli 2022 durch die obligatorischen Grundversicherungen der Krankenkassen übernommen. Für die Kostenübernahme braucht es eine ärztliche Anordnung (Kinderärzt:in, Hausärzt:in). Damit die Kosten von Beginn an durch die Krankenkasse gedeckt werden, muss die Anordnung für die ersten 15 Sitzungen vor dem Erstgespräch erfolgen. Eine Verlängerung der um weitere 15 Sitzungen bedarf nach Absprache wieder eine ärztliche Anordnung.

Anordnung psychologische Psychotherapie

Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) / Invalidenversicherung (IV)
Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen.
Ich bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen und erfülle somit die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV.

Finanzielle Beiträge an eine Psychotherapie können Sie zudem unter folgenden Bedingungen erhalten:

  1. Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.
  2. Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher und/oder psychischer Gewalt kann bei der regionalen Stelle für Opferhilfe (Opferhilfe beider Basel, Tel. 061 205 09 10, ) ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.

Selbstzahlende
Es steht Ihnen frei, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Elternberatung und beratende Gespräche bei Schwierigkeiten, die keiner psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, sind keine Leistungen der Krankenkassen. Dafür gilt ein Stundenansatz von CHF 204.

Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung (VVG)
Gemäss aktuellem Stand übernehmen die Zusatzversicherungen die Kosten psychologischer Psychotherapie in den meisten Fällen nicht mehr, obwohl trotz Einführung des Anordnungsmodells die laufenden Zusatzversicherungen bestehen bleiben. Es gibt eine stetige Rechtssprechung der Gerichte, die besagt, dass Leistungen der Grundversicherung zunächst durch diese übernommen werden und eine Zusatzversicherung in der Regel nur ergänzend zur Anwendung kommt, etwa dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.

Schweigepflicht
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP unterliege ich dem Berufsgeheimnis und bin an die Schweigepflicht gebunden. Wenn ein Austausch mit anderen involvierten Personen wünschenswert und sinnvoll erscheint, wird dies mit den Eltern und Kindern/Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ausdrücklich vorbesprochen und der Kontakt bedarf einer zweckgebundenen und schriftlichen Einwilligung.
Ohne ausdrückliches Einverständnis dürfen keine Informationen, die mir anvertraut wurden, weitergegeben werden.

Absagen von Terminen
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Ich bitte Sie/Dich um Verständnis, dass vereinbarte Termine, die nicht fristgerecht abgesagt werden, verrechnet werden müssen. Oft können diese Stunden nicht mehr kurzfristig besetzt werden und es entsteht ein Ausfall.
Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.

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